Schweiz ATM Katalognummer 19

Ich habe mir sehr genau überlegt, welche Nummer die neue ATM vom 2. Juni 2003 erhalten muss. Dafür gibt es in unserem Fall Katalogkriterien, wann eine Hauptnummer und wann eine Unternummer vergeben wird.

Die Katalogkriterien muss man einhalten, sonst wird man schnell unglaubwürdig. Im ATM-Katalog steht auf Seite 5 eindeutig, wann eine neue Hauptnummer vergeben werden muss. Deutliche Änderung des Papiers, die ohne Hilfsmittel sichtbar und von der Post gewollt ist, ergibt eine Hauptnummer.

Dieses Papier ist deutlich anders und hat mit dem Papier der 9z gar nichts mehr zu tun. 9z kann ohne Hilfsmittel nicht bestimmt werden, die Nr. 19 schon ! 9y war von der Post nicht gewollt, Nr. 19 schon.

Zusätzlich möchte ich daran erinnern, dass bereits die Papieränderungen Nr. 3 auf Nr. 4 (mit Fasern, ohne Fasern) und Nr. 6 auf Nr. 7 (ungenauer, genauer Unterdruck) eine neue Hauptnummer ergaben.

Genau der gleiche Unterschied wie bei den neuen ATM gibt es im SBK/Zumstein-Katalog bei den Hauptnummern 598 (40 Rp. ohne Fasern) und 609 (mit Fasern); diese Papieränderung ergab eine Hauptnummer. Oder 534/610, oder 541/611. Genau der gleiche Unterschied.

Daher erhält die neue ATM die Nr. 19 !

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