Schweiz: Ausgabe 8 Stempel 5.11.90 ist Mache

Im Fall der Schweizer ATM Ausgabe 8 mit dem Stempel vom 5.11.90 hat die Bezirksanwaltschaft Zürich gegen einen Händler Anklage wegen Warenfälschung und unlauterem Wettbewerb erhoben. Der Angeklagte wurde in allen Punkten freigesprochen, da es sich um echtes Papier und ein echtes Farbband handelte. Es war der Bezirksanwaltschaft Zürich, der Generaldirektion PTT und den Kreispostdirektionen nicht gelungen, die Herkunft der Marken (mindestens 2 Automaten) und die Entstehung der Belege zu klären.

Der Angeklagte gab die Herkunft der Marken nicht bekannt. Aus einem Bericht der Fachstelle Fälschungsbekämpfung VSPhV und der Generaldirektion PTT geht hervor, "dass die Herstellung dieser ATM nur möglich war, weil irgendwo eine interne Weisung der PTT nicht eingehalten worden ist. Trotz protokollarischer Einvernahme des möglichen Personenkreises verliefen die Nachforschungen ergebnislos."

Die führenden Kataloge werden diese Belege nicht katalogisieren, da die Herkunft der Marken nicht bekannt ist. Ich werde mich dieser Regelung beim nächsten Spezialkatalog ATM Schweiz anschliessen. Ein anderer ATM-Spezialist hat bereits im Oktober 1991 völlig richtig geschrieben, dass "es sich um Mache handelt, Rollen verschieben etc." und hat den Herausgebern von Katalogen geraten, im Katalog zu vermerken, "dass die Ausgaben vom Typ 8 vom Ersttag 5.11.90 Mache sind und demnach auch nicht bewertet werden." Alle können sich ja vorstellen, was für seltene ATM-Ausgaben nach einem Klischeewechsel auftauchen werden. ATM mit neuem Klischee auf uralten Papierrollen, ohne dass man die Herkunft dieser Marken kennt. Ich warne heute schon davor !

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