Schweiz: Weisses Papier gemäss PTT Fälschungen
Einige Sammler fragen an, warum die Abart weisses Papier im Automatenmarken-Katalog 1992
nur bei der Ausgabe 2 katalogisiert wurde. Abklärungen bei der PTT haben ergeben, dass
nur ATM von der Ausgabe 2 auf weissem Papier legal entstanden und frankaturgültig sind.
In drei Briefen nimmt die Schweizer PTT zum weissen Papier ohne Sicherheitsunterdruck
Stellung. Darin wird deutlich, dass nur ATM vom Typ 2 auf weissem Papier (August 1978
Zürich Oerlikon) frankaturgültig sind.
Alle anderen ATM-Typen auf weissem Papier (Typen 3, 6, 6III, 6A, 6AIII) sind
Fälschungen oder unerlaubte Nachahmungen (Brief Generaldirektion PTT 23.8.1984). Diese
Tickets sind widerrechtlich und auf durchaus verwerfliche Art und Meise entstanden (Brief
Generaldirektion PTT 15.8.1984). Taxaufdrucke auf weissem Papier mit Ausnahme der von
Ihnen erwähnten Ausgabe (Typ 2 Zürich 0erlikon) sind nicht frankaturgültig. Die
Herkunft dieser ominösen Abdrucke ist auch den PTT-Betrieben nicht bekannt (Brief
Generaldirektion PTT Rechtsdienste Postrecht 16,10,1991).
Ich werde auch in Zukunft im Katalog die Abart weisses Papier nur beim Typ 2 aufführen,
da ich Fälschungen in meinem Katalog nicht katalogisiere. Ein Detail: z.B. das weisse
Papier beim Typ 3 entstand am 28. März 1979 in den Niederlanden während einer
Vorführung eines Automaten FE 274 bei der Postverwaltung der Niederlande. Da diese
Vorführdrucke ausserhalb der Schweiz entstanden und die Post zudem das Geld = Porto nicht
kassierte, kann es sich dabei gar nicht um frankaturgültige Marken handeln ! Passen Sie
auf bei Angeboten mit ATM auf weissem Papier der Typen 3, 6, 6III, 6A und 6AIII !
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