Schweiz: Weisses Papier gemäss PTT Fälschungen

Einige Sammler fragen an, warum die Abart weisses Papier im Automatenmarken-Katalog 1992 nur bei der Ausgabe 2 katalogisiert wurde. Abklärungen bei der PTT haben ergeben, dass nur ATM von der Ausgabe 2 auf weissem Papier legal entstanden und frankaturgültig sind. In drei Briefen nimmt die Schweizer PTT zum weissen Papier ohne Sicherheitsunterdruck Stellung. Darin wird deutlich, dass nur ATM vom Typ 2 auf weissem Papier (August 1978 Zürich Oerlikon) frankaturgültig sind.

Alle anderen ATM-Typen auf weissem Papier (Typen 3, 6, 6III, 6A, 6AIII) sind Fälschungen oder unerlaubte Nachahmungen (Brief Generaldirektion PTT 23.8.1984). Diese Tickets sind widerrechtlich und auf durchaus verwerfliche Art und Meise entstanden (Brief Generaldirektion PTT 15.8.1984). Taxaufdrucke auf weissem Papier mit Ausnahme der von Ihnen erwähnten Ausgabe (Typ 2 Zürich 0erlikon) sind nicht frankaturgültig. Die Herkunft dieser ominösen Abdrucke ist auch den PTT-Betrieben nicht bekannt (Brief Generaldirektion PTT Rechtsdienste Postrecht 16,10,1991).

Ich werde auch in Zukunft im Katalog die Abart weisses Papier nur beim Typ 2 aufführen, da ich Fälschungen in meinem Katalog nicht katalogisiere. Ein Detail: z.B. das weisse Papier beim Typ 3 entstand am 28. März 1979 in den Niederlanden während einer Vorführung eines Automaten FE 274 bei der Postverwaltung der Niederlande. Da diese Vorführdrucke ausserhalb der Schweiz entstanden und die Post zudem das Geld = Porto nicht kassierte, kann es sich dabei gar nicht um frankaturgültige Marken handeln ! Passen Sie auf bei Angeboten mit ATM auf weissem Papier der Typen 3, 6, 6III, 6A und 6AIII !

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