Schweiz: ATM Typ 8 mit Stempel 05.11.1990 sind Mache
Bis heute wurden in der Schweiz über 1200 Frama-Automaten in Betrieb genommen. Davon
sind etwa noch 200 Geräte vom alten Typ FE 274 mit den schmalen Zahlen im Einsatz, die
aber bis 1993/94 durch die neue Automaten-Generation (Zehnertastatur und breite Zahlen)
ersetzt werden. So war es schon vor der neuen Ausgabe klar, dass gelbe ATM in beiden
Varianten vorkommen werden. Der neue Schnelldrucker der Wertzeichenverkaufsstelle PTT in
Bern (Versandstelle) war logischerweise mit breiten Zahlen ausgerüstet. Mit speziellen
Massnahmen wollte die PTT verhindern, dass bereits am Ersttag irgendwo ATM mit schmalen
Zahlen ausgedruckt werden.
Am 5. November 1990 wurde in der Schweiz das neue gelbe Papier mit den PTT-Logos
eingeführt. Im Amtsblatt und in einer dienstlichen Weisung wurden im voraus die 30
Automatenstandorte genannt, die am Ersttag das gelbe Papier abgeben. Alle diese Postämter
wurden vor dem Ersttag mit Automaten der neuen Generation mit Zehnertastatur und breiten
Zahlen ausgerüstet. Alle Geräte gaben daher am Ersttag den Typ 8A (gelbes Papier, breite
Zahlen) ab. In diesem Frühjahr tauchten dann erstmals Briefe und lose Marken vom Typ 8
(gelbes Papier, schmale Zahlen) auf, die zu horrenden Preisen angeboten wurden. Alle diese
Belege wurden mit dem Stempel 3000 Bern 1 Annahme vom 5.11.1990 entwertet.
Schon damals fiel auf, dass keine Marken mit Ortsstempel angeboten wurden. Auch eine
Bestätigung oder nur ein Hinweis auf die Herkunft dieser ATM fehlten. Mit intensiven und
endlosen Untersuchungen konnte ich in Zusammenarbeit mit der Post die Herkunft dieser
dubiosen Marken klären. Die Sammler können sich bei der Schweizer Postverwaltung
bedanken, dass sie mit enormem Aufwand diesen Betrug aufdeckte. Die Marken stammen aus den
Automaten von Gossau 1 und Flawil. Es liegen Original-ATM vom Typ 7x (blaues Papier) aus
den Geräten von Gossau 1 und Flawil vor, die am 19. November 1990 dort gezogen und
abgestempelt wurden. Die Klischees dieser Marken stimmen haargenau (Klischeefehler, dicke/
dünne Linien, usw.) mit den aufgetauchten Marken vom Typ 8 auf den Briefen vom 5.11.1990
überein. Neben den entsprechend hohen Umsätzen dieser zwei Automaten im November 1990
fällt auch die Tatsache ins Gewicht, dass beide Ämter im letzten Herbst keine
Papierrollen nachbestellt oder erhalten haben. Bis heute wird in beiden Automaten das alte
blaue Papier aufgebraucht. Beide Postämter haben bis heute auf normalem Weg keine gelben
Rollen erhalten.
Es konnte aber festgestellt werden, dass in diesen zwei Automaten um den 05.11.1990
mindestens 3 Papierrollen vom gelben Papier verwendet wurden. Im Rahmen des oben
erwähnten Umtausches wurden die Automaten von Gossau 1 und Flawil zwischen dem 19.11.1990
- 30.04.1991 durch den neuen Automaten mit Zehnertastatur ersetzt. Daher sind die Zahlen
jetzt breit. In Gossau 1 und in Flawil waren immer zwei Personen am Werk. Die Täter haben
die Postbeamtin in Gossau 1 und den Postbeamten in Flawil abgelenkt und die richtige blaue
Rolle durch die illegale gelbe Rolle vertauscht. Noch ungeklärt ist, woher die Täter am
oder vor dem Ersttag 3 oder mehr gelbe Papierrollen hatten. Die Post nimmt an, dass die
Rollen vor dem Ersttag bei einer der 30 Poststellen abgezweigt wurden. Die Herkunft der
gelben Papierrollen ist zurzeit noch Gegenstand weiterer Untersuchungen.
Das erste richtige Frühdatum beim Typ 8 ist der 21.11.1990 mit Abstempelung Bern und
mit dem Ortsstempel von Zermatt. In Zermatt stand das einzige Ortsgerät, das bereits im
November 1990 den Typ 8 abgab. Die Post bestätigt, dass im November 1990 in Zermatt das
gelbe Papier bereits verwendet wurde. Auch im neuen Zumstein-Spezial-Katalog, der soeben
erschienen ist, wurde das erste Datum vom 21.11.1990 aufgenommen. Tatsache ist, dass die
Briefe und losen Marken vom Typ 8 schmale Zahlen mit Stempel vom 5.11.1990 Bern 1 Mache
und vollkommen wertlos sind. Sie werden auch nicht im Schweizer Automatenmarken-Katalog
oder in die Kataloge von Müller und Zumstein aufgenommen. Bereits wurde auch die
Schweizerische Sammlerschutzstelle eingeschaltet. Alle Besitzer dieser gemachten Belege
werden aufgefordert, die Ware an den Verkäufer zurückzusenden und den vollen Geldbetrag
zurückzuverlangen.
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